Teilnahmeerklärung Gravel Rallye Series

Allgemein: Haftung Diebstahl
Wir übernehmen keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen.

1. Startberechtigung
Startberechtigt ist Jedermann mit genügend Grundkondition, körperliche Fitness und Gesundheit wird vorausgesetzt. Mitzuführen sind (Pflicht!): 2 Schläuche, Pumpe, Regenweste.

2. Veranstaltungsabgrenzung
Die Veranstaltungen der Gravel Rallye Series sind keine Rennveranstaltungen, sondern reine Touristik Fahrten mit Langstreckencharakter. Es gilt die StVO. Das fun Race im Rahmen der Veranstaltungen ist eine reine Spaßveranstaltung.

3. Risiken / Haftung
3.1. Jeder Teilnehmer ist sich der Risiken bewusst, welche mit der Ausübung des Radsports verbunden sind. Alle Teilnehmer nehmen auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Eine etwaige Haftung des Veranstalters ist auf die Fälle einfacher Fahrlässigkeit begrenzt und maximal auf den Umfang und die Höhe der vom Veranstalter abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Fahren Sie grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt so, dass Sie sich und andere nicht gefährden!

3.2. Jeder Teilnehmer ist sich bewusst, dass er persönlich gegenüber Drittpersonen für Schäden infolge Körperverletzung oder Sachbeschädigung haftet, welche auf seine Teilnahme an der Veranstaltung zurückzuführen sind. Der Verursacher eines Unfalles verpflichtet sich, seine Personalien bei dem Betroffenen oder dem Veranstalter anzugeben.

3.3. Jeder Teilnehmer übernimmt die alleinige und volle Verantwortung für die von ihm verwendete Ausrüstung und erkennt an, dass es nicht zu den Verpflichtungen des Veranstalters gehört, die Ausrüstung zu prüfen oder zu überwachen.

4. Versicherungsschutz
Jedem Teilnehmer ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten empfohlen.

5. Helmpflicht
Auf der gesamten Tour besteht absolute Helmpflicht.

6. Sicherheitshinweise
6.1 Wir empfehlen allen Teilnehmern aus Sicherheitsgründen mitzuführen: Erste-Hilfe-Set & Aluunfalldecke.
6.2 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Unfälle zusätzlich zu den Rettungsdiensten des jeweiligen Landes (Deutschland 112) dem Logistikteam des Veranstalters zu melden.
Alle Teilnehmer, die die Veranstaltung vorzeitig beenden und nicht im Ziel einfahren, haben dies dem Logistikteam mitzuteilen, um Suchaktionen nach verunglückten Fahrern am Ende der Veranstaltung zu vermeiden. Kosten, die durch eine unterlassene Meldung entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

7. Programmänderungen / Streckenänderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Programmänderungen durchzuführen. Der Veranstalter ist berechtigt, bei schlechter Witterung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecke zu verkürzen. Bei Gefahr ist auch eine Absage oder ein Abbruch durch die Behörden möglich.

8. Doping
Jeder Teilnehmer weiß, dass Doping die bewusste Manipulation des Körpers ist, um bessere Leistungen zu erreichen und dass dies entsprechend den Satzungen des Deutschen Sportbundes und des Bundes Deutscher Radfahrer bestraft wird. Ferner werden keine Anmeldungen von Teilnehmern angenommen, die einem nationalen oder internationalen Verband angehören und aktuell wegen Dopings gesperrt sind.

9. Begleitfahrzeuge
Eigene Begleitfahrzeuge sind nicht gestattet.

10. personenbezogene Daten
10.1 Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert. Ohne eine ausdrückliche Einwilligung oder ohne gesetzliche Grundlage werden personenbezogene Daten der Teilnehmer nicht an außerhalb der Vertragsabwicklung stehende Dritte weitergegeben.
10.2 Mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos auf der Strecke, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden können, gibt sich der Teilnehmer einverstanden. Eine Verpflichtung zum Kauf eines solchen Fotos besteht für den Teilnehmer nicht.

10.3 der Name, Jahrgang, Wohnort und Team des Teilnehmers dürfen in der Starterliste im Internet, in der Presse und in Aushängen publiziert werden.

11. Fotofreigabe
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, das der Veranstalter unwiderruflich berechtigt ist, die entstandenen Fotoaufnahmen oder Videos, ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form in Druckwerken jedem bekannten und auch zukünftigen Medium auch für Werbezwecke ohne zeitliche Begrenzung zu veröffentlichen, ohne dass hierfür eine Vergütung gezahlt werden muss. Veränderungen an dem Bildmaterial dienen nur zur qualitativen Aufwertung des Materials. Das Bildmaterial darf unbegrenzt gespeichert werden.

12. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Bei Verhinderung der Teilnahme besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, über die Sie einen Antrag auf Rückerstattung des Startgelds stellen können. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Versicherungsbedingungen, die versicherten Ereignisse können dort nachgelesen werden. In Reiseversicherungen sind mittlerweile häufig viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, inkludiert. Eine Übertragung des Startplatzes auf das folgende Jahr ist nicht möglich. Der Startplatz kann gegen eine Gebühr von Euro 25 pro Person (Umbuchungsgebühr) auf eine andere Person übertragen werden.

13. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Veranstalter kann bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindest-teilnehmerzahl absagen. Wir informieren Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung (auch früher) und Sie erhalten die eingezahlte Teilnahmegebühr umgehend zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindest-teilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter den Kunden davon zu unterrichten.

14. Teilnehmererklärung
Mit der Anmeldung hat jeder Teilnehmer die Teilnehmererklärung zur Kenntnis genommen und erklärt sich damit einverstanden.

15. Veranstalter
Veranstalter ist die HIRSCH-SPRUNG GmbH

Sonderregelung: Für den Fall, dass der Veranstalter die Veranstaltung z.b. aufgrund von Covid-19 absagen muss (z.B. aus Gründen der Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Beteiligten) wird der Startplatz auf das Folgejahr übertragen.

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