Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisen

Hinweis Reiserücktrittsversicherung:
In Reiseversicherungen sind mittlerweile häufig viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, inkludiert.
Im Rahmen diverser Reise-Rücktrittsversicherungen kannst Du dann von Deiner Buchung zurücktreten, wenn Du an Covid-19 erkrankst.
Zusätzlich bieten die Versicherungsgesellschaften häufig für die Reise-Rücktritttsversicherung einen speziellen Corona-Zusatzschutz,
den Du zusätzlich zu einer schon vorhandenen Reise-Rücktrittsversicherung abschließen kannst. Damit bist Du z. B. auch bei einer möglichen Quarantäne abgesichert.


1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden kann, bieten Sie den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. (Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.) Die Anmeldung wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Reisepreis schriftlich bestätigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist unser Angebot annehmen.

2. Bezahlung
Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig, spätestens bei Aushändigung und vor Zugang der Reiseunterlagen, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6b) genannten Gründen abgesagt werden kann. Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter für selbst veranstaltete Reisen eine Insolvenzversicherung bei der R+V Versicherung abgeschlossen. Sicherungsschein geht Ihnen mit der Reisebestätigung zu.

3. Leistungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungs-beschreibungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragschluss Änderungen vorzunehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
3.2. Wir sind ständig bemüht, die angebotenen Leistungen korrekt und möglichst genau zu beschreiben, wobei diese inhaltlich sowie hinsichtlich ihrer Abläufe jedoch Änderungen unterliegen können. Die Beschreibung und dazu verwendete Fotografien und Abbildungen können demgemäß nur als Beispiele verstanden werden und dienen als solche der allgemeinen Beschreibung. Fotos und/oder Abbildungen von Aktionen, Situationen, Personen, Orten u.a. sind unverbindlich und können variieren. Tatsächliche Abweichungen müssen vorbehalten bleiben. Dasselbe gilt für Angaben hinsichtlich der Dauer der angebotenen Leistungen. Diese dienen lediglich als Anhaltspunkt und sind unverbindlich.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter wird Sie über Leistungsänderungen oder- abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von dem Veranstalter über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung, dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel (der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt Ihnen unbenommen):
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%, ab 29 Tage vor Reisebeginn 30%, ab 21 Tage vor Reisebeginn 50%, ab 14 Tage vor Reisebeginn 75%, bei Nichtantritt 100%.
Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung einer Leistung und vor Beginn der in 5. genannten Fristen, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, Ortes, Reiseantritt oder Beförderungsart vorgenommen, erheben wir eine Gebühr von Euro 27 pro Person (Umbuchungsgebühr).

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
a. Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger anrechnen lassen.
b. Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten:
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindesteilnehmerzahl. Wir informieren Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung (auch früher) der Reise und Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Sonstige Mehrkosten sind vom Reisenden zu tragen.

8. Haftung des Reiseveranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
– die gewissenhafte Reisevorbereitung
– die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers;
– die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibungen erklärt hat;
– die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
– ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

9. Gewährleistung / Abhilfe
Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
a) Minderung des Reisepreises
Für nicht vertragsgemäße Erbringung der Reise können Sie nach Rückkehr eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), es sei denn Sie unterlassen es schuldhaft, den Mangel anzuzeigen.
b) Kündigung des Vertrages
Leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, oder wird erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist, so kann der Reisende kündigen. Die Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Das Recht des Reisenden auf Schadensersatz bleibt unberührt.

10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Veranstalter ist in soweit beschränkt, wie aufgrund internationaler Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
10.3. Wesentliche Mitwirkungspflichten: Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung (Tourguide oder Hotelrezeption, Hinweis zur Reiseleitung ist in den Reiseunterlagen enthalten) mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zusorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Der Reisende ist für seine persönliche Eignung, wie insbesondere Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Fahrerlaubnisse etc. selbst verantwortlich. In Zweifelsfällen ist ein Arzt zu konsultieren und Kontakt zu uns aufzunehmen. Der Reisende ist verpflichtet, uns über für seine Eignung relevante Umstände ohne weitere Anforderung zu informieren.
10.4. Risiken / Selbstgefährdungen: Bei Mountainbike- / Rennradtouren und anderen sportlichen Betätigungen aller Art unter unserer Verantwortung beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Für etwaige Unfälle und Schäden haften wir nur, wenn und soweit uns hieran ein Verschulden trifft und insbesondere nicht, wenn und soweit solche Schäden von anderen Teilnehmern verursacht wurden. Um an den Touren teilnehmen zu können, ist grundsätzlich ein vorheriger ärztlicher Gesundheitscheck dringend anempfohlen. Um Unfällen vorzubeugen, besteht bei allen Touren die Verpflichtung zu einer angemessenen Bekleidung und Sicherheitsausstattung, insbesondere Helmpflicht. Das Befahren von Wegen, die wir nicht explizit zur Nutzung im Rahmen von uns veranstalteter Reisen zulassen, ist nicht gestattet und geschieht stets auf eigene Gefahr und rechtliche Verantwortung. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, in Bezug auf die Benutzung von Wegen, deren Nutzung allgemein verboten ist oder aufgrund konkreter Umstände als nicht zulässig angesehen werden muss.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche der Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von dem Veranstalter bedingt sind.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

14. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von dem Veranstalter gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von dem Veranstalter maßgebend.

15. Veranstalter ist die HIRSCH-SPRUNG GmbH
Alle Preise sind inklusive INSOLVENZ VERSICHERUNG. Versicherer ist: R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden.

© HIRSCH-SPRUNG 2022